Information für alle Hundehalter in Bottrop
Hunde, jeglicher Art unter 40 cm Widerristhöhe und unter 20 kg Gewicht dürfen hier, in Bottrop, unangeleint (ohne Jemanden zu gefährden) bzw. frei laufen .
U.a. ist Bellen kein Gefährden, sondern lt. § 12 des Landes-Immissionsschutzgesetzes eine naturgemäße Lebensäußerung (ebenso wie das Anschlagen) !!!
Dauerhaftes Heulen dagegen gehört nicht darunter.
Wichtig ist jedoch, dass jeder Hund (ob groß oder klein) zwingend eine gültige Steuermarke trägt. Mißachtungen stehen unter Strafe !!!
Jeder Hund, der über den o.a. Größenangaben ist, steht unter Leinenzwang !!!
Hier ist darauf zu achten, ob ein Wesenstest (Hundeführerschein / Sachkundenachweis) notwendig ist.
Soweit im Einzelfall keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dürfen gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und Hunde nach § 10 I Landeshundegesetz NRW außerhalb befriedeten Besitztums nur angeleint und mit Maulkorb geführt werden !!!!
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden !
Diese Angaben dienen lediglich der Information.....
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